Informationen
Termin vereinbaren
Ein Erstkontakt mit mir kann telefonisch oder per SMS unter 0660/10 82 100 oder per Email unter mail@hypnosetherapiepraxis.at erfolgen. Sollte ich telefonisch nicht erreichbar sein, sprechen Sie mir bitte aufs Band, ich werde mich so bald wie möglich bei Ihnen melden. Eine Antwort per Email können Sie innerhalb von 24 Stunden erwarten.
ERSTGESPRÄCH
Nach dem Erstkontakt können wir einen Termin für ein Erstgespräch vereinbaren. Dieses findet in meiner Praxis statt, dauert 50 Minuten und kostet € 80,-.
In der Psychotherapie sind das Miteinander, der Austausch und die therapeutische Beziehung wesentliche Grundlagen für einen positiven Therapieverlauf. Das Erstgespräch dient einem ersten gegenseitigen Kennenlernen und bietet Ihnen die Möglichkeit zu sehen, ob Sie sich bei mir verstanden und gut aufgehoben fühlen. Sie können das Erstgespräch gerne nutzen, um auch Fragen an mich zu richten. Ich verschaffe mir außerdem einen ersten Überblick über Ihre Beschwerden, Erwartungen, Motivationen und Ziele.
KOSTEN
Eine Therapiestunde dauert 50 Minuten und kostet € 80,-. Sie können den Betrag gleich im Anschluss entweder in bar oder mit Bankomatkarte begleichen.
Leider ist eine (anteilige) Kostenrefundierung durch die Krankenkasse oder Sozialversicherung zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich.
FREQUENZ
Die Therapieeinheiten finden in der Regel wöchentlich statt, damit ein kontinuierlicher Therapieprozess stattfinden kann.
ZIELGRUPPE
Ich biete Hypnosepsychotherapie für junge Erwachsene und Erwachsene an.
ABSAGEN
Sollten Sie eine vereinbarte Therapiestunde nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie um verlässliches Verschieben oder Absagen bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin. Da ich die Zeit für Sie reserviere, ersuche ich Sie um Verständnis, dass ich bei kurzfristigen Absagen oder Nichterscheinen das Honorar in voller Höhe in Rechnung stellen muss.
Ein verspätetes Erscheinen zum Termin verkürzt die Therapieeinheit entsprechend.
VERSCHWIEGENHEIT
Ich als Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision bin zur Verschwiegenheit über alle mir anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet (§ 15 Psychotherapiegesetz). Selbst die Tatsache, dass Sie bei mir in Therapie sind, fällt unter die Verschwiegenheitspflicht.
Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision
Ich befinde mich in der letzten Phase meiner Ausbildung zur Psychotherapeutin. In diesem letzten Abschnitt meiner Ausbildung bin ich berechtigt, unmittelbar und eigenverantwortlich als Psychotherapeutin zu arbeiten. „Unter Supervision“ bedeutet, dass meine therapeutische Arbeit – selbstverständlich vollkommen anonymisiert – bei einem Lehrtherapeuten meines Faches regelmässig supervidiert wird. Dies bringt für Sie den Vorteil einer laufenden fachlichen Qualitätskontrolle.